Digitale Barrierefreiheit (BFSG): Das Internet für alle zugänglich machen
Barrierefreiheit im Internet ist mehr als nur ein technisches Feature – sie ist ein Menschenrecht. Millionen von Menschen stoßen täglich auf Hindernisse, wenn sie online Informationen suchen, einkaufen oder kommunizieren möchten. Diese Website zeigt dir, warum Barrierefreiheit wichtig ist, was gesetzlich gefordert wird und wie du deine eigene Seite fit für alle Nutzer*innen machst.
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Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen Websites, Apps und digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehört z. B. ein Screenreader-kompatibles Layout, gut lesbare Texte oder verständliche Formulare. Ziel ist es, niemanden auszuschließen und eine inklusive digitale Gesellschaft zu ermöglichen.
- Zielgruppen: Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen
- Relevanz für ALLE Nutzer (z. B. ältere Menschen, mobile Nutzung, eingeschränkte Internetverbindung)
- Beispiele für Barrieren (z. B. CAPTCHA ohne Alternativen, unverständliche Formulare)
Info
BFSG, BITV & EU-Richtlinie – was Webseitenbetreiber wissen müssen
Barrierefreiheit ist nicht nur moralisch wichtig, sondern auch gesetzlich verpflichtend. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die digitale Zugänglichkeit ab dem 28. Juni 2025 auch für private Anbieter zur Pflicht. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act. Hier erfährst du, wer betroffen ist und was auf dich zukommt.

Anforderungen an barrierefreie Webseiten
Barrierefreiheit basiert auf klaren technischen und gestalterischen Anforderungen. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definieren die internationalen Standards und sind auch rechtlich relevant. Wer diese vier Prinzipien berücksichtigt, ist auf dem richtigen Weg.
Wahrnehmbar
(z. B. Alternativtexte für Bilder, ausreichend Kontraste)
Bedienbar
(z. B. per Tastatur navigierbar)
Verständlich
(klare Sprache, konsistente Navigation)
Robust
(kompatibel mit Screenreadern, valider Code)
und noch vieles mehr....
Unsere Checkliste zum Download gibt´s hier
Barrierefreiheit:
Die häufigsten Fragen – klar beantwortet
Wenn du digitale Dienstleistungen oder Produkte anbietest (z. B. Online-Shops, Banking, Buchungssysteme), dann bist du ab Juni 2025 betroffen – sofern du kein Kleinstunternehmen bist.
Nicht zwingend – aber du musst diese spätestens bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei machen. Ein Relaunch kann sinnvoll sein, ist aber keine Pflicht.
Die Kosten hängen vom Umfang deiner Website ab. Kleinere Seiten lassen sich oft mit wenigen Anpassungen verbessern, größere benötigen ein umfassenderes Konzept. Wichtig: Barrierefreiheit spart langfristig Kosten, z. B. durch weniger Supportanfragen.
Usability bedeutet gute Bedienbarkeit für die Mehrheit. Barrierefreiheit zielt darauf, dass wirklich alle Menschen Inhalte nutzen können – also inklusiver gedacht.
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und < 2 Mio. € Umsatz) sind vom BFSG ausgenommen – dennoch ist Barrierefreiheit auch für sie sinnvoll und ein Wettbewerbsvorteil.
Mehr Reichweite, bessere SEO, höhere Nutzerzufriedenheit, positives Markenimage – und nicht zuletzt: gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
Leichte Sprache richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie ist (noch) keine Pflicht, aber eine wertvolle Ergänzung. Besonders empfohlen für Behörden und soziale Einrichtungen.
Ja – wenn du gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet bist. PDFs müssen durchsuchbar, mit Tags, Alternativtexten und logischer Struktur versehen sein
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