Warum barrierefreie Websites immer wichtiger werden

Illustration eines braunhaarigen Mannes mit Symbolen für digitale Barrierefreiheit wie Screenreader, Accessibility-Icon und barrierefreie Website

Erreiche mehr Kund:innen, reduziere rechtliche Risiken und verbesser SEO: Wir machen deine Website und digitalen Inhalte barrierefrei – nach WCAG-Standards. Für Unternehmen, Selbstständige, KMU und Startups in Deutschland.

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Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen Websites, Apps und digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehört z. B. ein Screenreader-kompatibles Layout, gut lesbare Texte oder verständliche Formulare. Ziel ist es, niemanden auszuschließen und eine inklusive digitale Gesellschaft zu ermöglichen.

Info

BFSG, BITV & EU-Richtlinie – was Webseitenbetreiber wissen müssen

Barrierefreiheit ist nicht nur moralisch wichtig, sondern auch gesetzlich verpflichtend. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die digitale Zugänglichkeit ab dem 28. Juni 2025 auch für private Anbieter zur Pflicht. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act. Hier erfährst du, wer betroffen ist und was auf dich zukommt.

Anforderungen an barrierefreie Webseiten

Barrierefreiheit basiert auf klaren technischen und gestalterischen Anforderungen. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definieren die internationalen Standards und sind auch rechtlich relevant. Wer diese vier Prinzipien berücksichtigt, ist auf dem richtigen Weg.

Wahrnehmbar

(z. B. Alternativtexte für Bilder, ausreichend Kontraste)

Bedienbar

(z. B. per Tastatur navigierbar)

Verständlich

(klare Sprache, konsistente Navigation)

Robust

(kompatibel mit Screenreadern, valider Code)

und noch vieles mehr....

Unsere Checkliste zum Download gibt´s hier

Barrierefreiheit:

Die häufigsten Fragen – klar beantwortet

Q: Bist du vom BFSG betroffen?

Wenn du digitale Dienstleistungen oder Produkte anbietest (z. B. Online-Shops, Banking, Buchungssysteme), dann bist du ab Juni 2025 betroffen – sofern du kein Kleinstunternehmen bist.

Q: Musst du deine alte Website komplett neu machen?

Nicht zwingend – aber du musst diese spätestens bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei machen. Ein Relaunch kann sinnvoll sein, ist aber keine Pflicht.

Q: Was kostet Barrierefreiheit?

Die Kosten hängen vom Umfang deiner Website ab. Kleinere Seiten lassen sich oft mit wenigen Anpassungen verbessern, größere benötigen ein umfassenderes Konzept. Wichtig: Barrierefreiheit spart langfristig Kosten, z. B. durch weniger Supportanfragen.

Q: Was ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheit und Usability?

Usability bedeutet gute Bedienbarkeit für die Mehrheit. Barrierefreiheit zielt darauf, dass wirklich alle Menschen Inhalte nutzen können – also inklusiver gedacht.

Q: Können auch kleine Unternehmen betroffen sein?

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und < 2 Mio. € Umsatz) sind vom BFSG ausgenommen – dennoch ist Barrierefreiheit auch für sie sinnvoll und ein Wettbewerbsvorteil.

Q: Welche Standards nutzt adquo design?

Wir orientieren uns an den WCAG (aktuell 2.1/2.2) und an Best Practices für ARIA, semantisches HTML, Tastaturnavigation, Kontrast und barrierefreie Medien. Auf Wunsch liefern wir eine konforme Dokumentation.

Q: Müssen auch PDF-Dokumente auf meiner Website barrierefrei angeboten werden?

Ja – wenn du gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet bist. PDFs müssen durchsuchbar, mit Tags, Alternativtexten und logischer Struktur versehen sein

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